Was ist der CSSF U1.1 Bericht?

Der CSSF U1.1 Bericht ist ein aufsichtsrechtlicher Bericht, der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier(CSSF 15/627) in Luxemburg verwendet wird. Es handelt sich um ein standardisiertes Formular, das von in Luxemburg tätigen Fonds ausgefüllt und monatlich an die CSSF übermittelt werden muss.

Die Meldepflichten gelten für alle in Luxemburg ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA), die dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 unterliegen, für spezialisierte Investmentfonds (SIFs), die dem Gesetz vom 13. Februar 2007 unterliegen, und für Investmentgesellschaften in Risikokapital (SICARs), die dem Gesetz vom 15. Juni 2004 unterliegen.

Der CSSF-Bericht U1.1 wird verwendet, um Informationen über den Investmentfonds zu liefern, einschließlich Details über den Nettoinventarwert, die Anteilsklassen, die Dividenden, die Performancegebühren usw.

  1. DATENVALIDIERUNGSPRÜFUNGEN

    Implementieren Sie automatische Validierungsprüfungen, um sicherzustellen, dass die in die Excel-Vorlage eingegebenen Daten den CSSF-Meldeanforderungen entsprechen.

  2. SKALIERBARKEIT UND FLEXIBILITÄT FÜR ALLE DATENFORMATE

    Unsere Lösung ist in der Lage, den Prozess der Erfassung und Organisation der erforderlichen Informationen aus verschiedenen Quellen wie Fondsbuchhaltungssystemen, Portfoliomanagementsystemen und Handelsausführungssystemen zu automatisieren. Die Lösung ist in der Lage, große Datenmengen zu verarbeiten und das Wachstum einer Verwaltungsgesellschaft im Laufe der Zeit zu unterstützen. Für kleine Datenmengen stellen wir auch eine intuitive Excel-Vorlage zur Verfügung.

  3. TIMELINESS

    Mit unserer vollautomatischen Lösung können Investmentfonds die vorgeschriebenen Meldefristen einhalten und sicherstellen, dass die gemeldeten Informationen aktuell sind.

  4. BENUTZERFREUNDLICH

    Entwerfen Sie eine intuitive und benutzerfreundliche Oberfläche in Excel, um die Dateneingabe und -manipulation für die für die Erstellung des Berichts verantwortlichen Benutzer zu erleichtern. Fügen Sie Dropdown-Listen, Datenauswahlfelder und andere UI-Elemente ein, um den Eingabeprozess zu rationalisieren.

  5. ABLAGE

    Bereit für die elektronische Einreichung und Gewährleistung der Kompatibilität mit den Einreichungsanforderungen der CSSF. Optional können wir die sichere Einreichung bei den Behörden und die Rückmeldung an die Gemeinschaft übernehmen.

  6. UNTERSTÜTZUNG

    Stellen Sie Dokumentation, Tooltips und In-App-Anleitungen zur Verfügung, um die Benutzer dabei zu unterstützen, die Meldeanforderungen zu verstehen und die Funktionen effektiv zu nutzen.

Für welche Unternehmen gelten die Meldepflichten?

Die Berichtspflichten gelten für alle in Luxemburg ansässigen OGA, die dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 unterliegen, für SIFs, die dem Gesetz vom 13. Februar 2007 unterliegen und fürSICARs, die dem Gesetz vom 15. Juni 2004 unterliegen.

Wie oft müssen die Berichte vorgelegt werden?

DieBerichte müssen jeden Monat, spätestens am zehnten Kalendertag des auf den Bezugsmonat folgenden Monats,vorgelegt werden.

Welche Datenfelder und Informationen müssen in dem Bericht enthalten sein?

  • Allgemeine Informationen über den Bericht und den Absender.
  • Allgemeine Informationen über den OGA
  • Finanzielle Informationen über den OGA in der Basiswährung des OGA:
    • NIW
    • Erlöse aus allen ausgegebenen Anteilen/Aktien
    • Auszahlungen für alle zurückgenommenen Anteile/Aktien
    • Geleistete Ausschüttungen insgesamt
  • Allgemeine Informationen über den Anteil/die Anteilsklasse
  • Finanzielle Informationen über den Anteil/die Anteilsklasse:
    • Anzahl der umlaufenden Anteile/Aktien
    • Nettoinventarwert pro Anteil/Aktie in der Basiswährung des OGA
    • Nettoinventarwert je Anteil/Aktie in der Basiswährung der Anteil/Aktienklasse
    • Nettorendite je Anteil/Aktie in der Basiswährung der Anteil/Aktienklasse
    • Erlöse aus der Ausgabe von Anteilen/Aktien in der Basiswährung des OGA
    • Auszahlungen für zurückgenommene Anteile/Aktien in der Basiswährung des OGA
    • Gesamte Ausschüttungen in der Basiswährung des OGA
    • Betrag der Ausschüttungen je Anteil/Aktie in der Basiswährung des OGA
    • Höhe der Ausschüttungen je Anteil/Aktie in der Basiswährung der Anteil/Aktienklasse
  • Angaben zu den Anlageerträgen und -aufwendungen für den Berichtsmonat in der Basiswährung des OGA:
    • Ausschüttungen
    • Zinsen auf Anleihen und andere Schuldtitel
    • Bankzinsen
    • Sonstige Erträge
    • Gebühren
    • Erfolgsabhängige Gebühren
    • Sonstige Aufwendungen
    • Realisierte Nettogewinne oder -verluste aus Kapitalanlagen und Devisenpositionen
    • Nicht realisierte Nettogewinne oder -verluste aus Kapitalanlagen und Devisenpositionen

Wie sollten die Daten für die Übermittlung formatiert und strukturiert werden?

Die Dateien müssen in XML unter Verwendung einer strikten Namenskonvention eingereicht werden, z.B.: U11REP-B00000012-O00008450-00000002-201512-RAP-1421893257541.xml Die Berichte müssen verschlüsselt und über einen der 2 zulässigen Kommunikationskanäle(SOFiE oder E-File) gesendet werden, in naher Zukunft über die CSSF S3.

Was ist die Folge einer falschen oder verspäteten Einreichung?

Gemäß dem Gesetz ist die CSSF befugt, eine Verwaltungsstrafe zwischen 125 und 12.500 Euro zu verhängen, wenn die Finanzberichte nicht eingereicht werden oder wenn zusätzliche angeforderte Informationen nicht bereitgestellt werden oder wenn sich die bereitgestellten Informationen als unvollständig, ungenau oder falsch erweisen.