Fatca-Berichterstattung – Merkmale

Fund XP hat eine effektive Lösung entwickelt, um Ihre FATCA XML-Berichte im erforderlichen Format (XML) zu erstellen.
  • Ergonomische XLS-Tabellen basieren
  • Automatische Erstellung auf der Grundlage von Auszügen.

Wir erstellen die Berichte unter Verwendung vollständig automatischer Prozesse und automatischer Validierungsprüfungen. Wir halten uns über die neuesten Spezifikationen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass unsere Software alle Änderungen und Aktualisierungen widerspiegelt. Auf diese Weise sind Ihre Berichte immer mit den aktuellen gesetzlichen Standards konform. Optional können wir als technischer Absender fungieren und die Einreichung bei den Behörden übernehmen.

  1. SKALIERBARKEIT UND FLEXIBILITÄT

    Die FUND XP Lösung ist in der Lage, den Prozess der Erfassung und Organisation der benötigten Informationen aus verschiedenen Quellen zu automatisieren.

  2. GENAUIGKEIT

    Robuste Kontrollen zur Vermeidung von Fehlern oder Auslassungen.

  3. FLEXIBILITÄT

    Die Lösung ist in der Lage, mehrere Rechtssysteme und Berichtsformate zu verarbeiten.

  4. ZEITGEMÄSSHEIT

    Unsere vollautomatische Lösung ermöglicht es AIFMs, die vorgeschriebenen Meldefristen einzuhalten.

  5. BENUTZERFREUNDLICH

    Die Lösung ist für die Benutzer leicht zu verstehen und zu benutzen, mit klaren Anweisungen und intuitiven Schnittstellen.

  6. UNTERSTÜTZUNG

    Kostenloser, angemessener Support und Helpdesk.

Was ist eine FATCA-Meldung?

Die FATCA-Meldung (Foreign Account Tax Compliance Act) bezieht sich auf die von der US-Regierung auferlegte Verpflichtung für bestimmte natürliche und juristische Personen, ihre Finanzkonten außerhalb der Vereinigten Staaten zu melden. FATCA wurde erlassen, um die Steuerhinterziehung durch US-Steuerzahler zu bekämpfen, die Vermögenswerte auf Offshore-Konten halten. Gemäß FATCA sind US-Steuerzahler, einschließlich Einzelpersonen, Unternehmen, Partnerschaften, Trusts und Nachlässe, verpflichtet, ihre ausländischen Finanzkonten zu melden, wenn der Gesamtwert dieser Konten bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Darüber hinaus müssen ausländische Finanzinstitute (FFIs) Informationen über Finanzkonten von US-Steuerzahlern an den IRS melden, andernfalls müssen sie Quellensteuern auf bestimmte Zahlungen aus den USA einbehalten.

FATCA NIL-Meldung

Luxemburgische meldepflichtige Finanzinstitute müssen eine Nullmeldung (ZeroReporting) übermitteln, wenn sie keine meldepflichtigen Konten haben. Wir können eine kosteneffiziente Lösung für die Erstellung Ihrer Nullmeldung einschließlich der Einreichung bei der ACD anbieten.

Welche FATCA-Kontoinhaber sollten gemeldet werden?

Fatca account holder flow chart

Was sollte gemeldet werden?

  • Informationen zum Finanzinstitut: Dies umfasst den Namen, die Adresse und die Steueridentifikationsnummer des kontoführenden Finanzinstituts.
  • Informationen zum Kontoinhaber: Dies umfasst den Namen, die Adresse, die Steueridentifikationsnummer (TIN), das Geburtsdatum und das Land des steuerlichen Wohnsitzes des Kontoinhabers.
  • Kontoinformationen: Dazu gehören die Kontonummer, die Art des Kontos und der Saldo oder Wert des Kontos.
  • Informationen zum Einkommen: Dazu gehören Einzelheiten zu Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften, die über das Konto erzielt werden.
  • Beherrschende Person: Dazu gehören der Name, die Adresse, die Steueridentifikationsnummer (TIN), das Geburtsdatum und das Land des steuerlichen Wohnsitzes der beherrschenden Person.

Was ist die Folge einer falschen oder verspäteten Einreichung der Fatca-Meldungen?

Im Falle eines vollständigen Versäumnisses der Einreichung einer Meldung oder einer verspäteten Einreichung einer NIL-Meldung können diese Institute mit einer festen Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR zur Rechenschaft gezogen werden. Luxemburgische meldende Finanzinstitute haben jedoch die Möglichkeit, dem ACD Begründungen vorzulegen, wie z.B. eine Änderung der Rechtsform, bevor diese feste Geldbuße vollstreckt wird. Darüber hinaus können diese meldenden Finanzinstitute mit Geldbußen von bis zu 250.000 EUR belegt werden, wenn nach einer Prüfung durch den ACD festgestellt wird, dass sie ihre Verpflichtungen nicht wie vorgeschrieben erfüllt haben.

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