BCL Berichtslösung

Die Banque centrale du Luxembourg (BCL) ist für verschiedene wichtige Aufgaben verantwortlich, darunter die sorgfältige Erhebung von Daten, die Erstellung von Währungs- und Finanzstatistiken, die Überwachung der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus sowie die Erstellung von Statistiken über Zahlungssysteme und -instrumente.

Dank der Berichterstattung der BCL erstellt die BCL Währungs- und Finanzstatistiken. Die BCL erhält die entsprechenden Daten direkt von Einrichtungen wie Banken, Geldmarktfonds, Finanzunternehmen, Investmentfonds, Verbriefungsgesellschaften und Versicherungsgesellschaften. Diese Institutionen arbeiten im Rahmen der Regulierung durch die Europäische Zentralbank, die ihnen durch BCL-Rundschreiben direkt mitgeteilt wird.

In Zusammenarbeit mit dem Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché de Luxembourg (STATEC), dem nationalen statistischen Institut Luxemburgs, übernimmt das BCL gemeinsam die Aufgabe, die Zahlungsbilanz zu erstellen. Darüber hinaus ist das BCL allein für die Ermittlung des Auslandsvermögensstatus Luxemburgs zuständig. Um diese Ziele zu erreichen, erhebt das BCL statistische Daten von Banken, Finanzdienstleistern der POST Luxembourg und Finanzunternehmen, wobei es sich an die von der Banque centrale du Luxembourg aufgestellten Regeln hält.

Im Bereich der Zahlungsinstrumente und -operationen setzt das BCL eine Verordnung durch, die für die im Zahlungsverkehr tätigen Unternehmen gilt. Zu dieser Gruppe gehören derzeit Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, technische Agenten und Marktinfrastrukturen. Der Prozess der Datenerhebung ist eng mit dem von der Banque centrale du Luxembourg geschaffenen Regulierungsrahmen verbunden.

Funktionen

Die Daten können in Excel-Vorlagen eingefügt werden, die den spezifischen Anforderungen der BCL an die Berichterstattung entsprechen.
Die Lösung enthält Validierungsprüfungen, um die Genauigkeit der Daten und die Einhaltung der Berichtsstandards zu gewährleisten.
Eine benutzerfreundliche Oberfläche in Excel verbessert die Benutzerfreundlichkeit für die am Berichtsprozess Beteiligten.
Automatisierungsfunktionen, wie z.B. die automatische Ablage, können den Arbeitsablauf bei der Berichterstattung weiter straffen.
Durch die Nutzung der Vertrautheit und Flexibilität von Excel in Verbindung mit einer robusten Automatisierung gewährleistet diese Lösung eine effiziente, genaue und zeitnahe Berichterstattung.
  1. GENAUIGKEIT

    Es gibt robuste Kontrollen, um Fehler oder Auslassungen zu vermeiden.

  2. BENUTZERFREUNDLICH

    Die Lösung ist für die Benutzer leicht zu verstehen und zu benutzen, mit klaren Anweisungen und intuitiven Schnittstellen.

  3. EINREICHUNG

    Optional können wir die sichere Einreichung bei den Behörden und die Rückmeldung an die Gemeinschaft übernehmen.

  4. UNTERSTÜTZUNG

    Kostenloser, angemessener Support und Helpdesk.

Was ist die BCL-Meldung?

Die Luxemburger Zentralbank (BCL) ist für die Erhebung monetärer und finanzstatistischer Daten von Bank- und Finanzinstituten wie Banken, Investmentfonds und Versicherungsgesellschaften zuständig.

Der statistische BCL-Bericht soll der BCL einen umfassenden Überblick über das luxemburgische Finanzsystem verschaffen und die Entwicklung makroökonomischer Statistiken für das Land unterstützen.

Die wertpapierbezogene Berichterstattung hingegen bezieht sich auf die Meldung detaillierter Informationen über einzelne Wertpapiere, die von Finanzinstituten gehalten werden. Dazu gehören Daten über den Emittenten, die Art des Wertpapiers, die Laufzeit, den Zinssatz und andere relevante Merkmale.

Die BCL-Meldungen sind für in Luxemburg tätige Finanzinstitute obligatorisch. Das BCL verwendet die im Rahmen dieser Meldepflicht gesammelten Daten, um die Gesundheit und Stabilität des Finanzsystems zu überwachen, Risiken und Schwachstellen zu bewerten und fundierte Entscheidungen über die Geldpolitik zu treffen.

In welchen Abständen werden die Berichte der Finanzunternehmen vorgelegt?

Derletzte Tag eines jeden Quartals sollte der Stichtag für die Erstellung der vierteljährlichen statistischen Berichte sein:

  • S2.16 „Vierteljährliche statistische Bilanz der Finanzunternehmen „
  • S2 .17 „Vierteljährliche Informationen über alle Transaktionen von Finanzunternehmen „.
  • S1.3 & S2.13 „Statistische Bilanz für Investmentfonds“
  • S1.6 „Informationen über Bewertungseffekte in der Bilanz für nichtmonetäre Investmentfonds“.
  • S2.14 „Vierteljährliche statistische Bilanz von Verbriefungsorganismen“
  • S2.15 „Transaktionen und Abschreibungen/Wertberichtigungen auf verbriefte Kredite von Verbriefungsorganismen“
  • S2.18 „Vierteljährliche statistische Bilanz von Versicherungsgesellschaften – Luxemburger Unternehmen“
  • S2.19-L „Informationen über Bewertungseffekte in der Bilanz von Versicherungsgesellschaften – Luxemburger Unternehmen“
  • S4.3-L „Jährliche Prämien, Schadensfälle und Provisionen von Versicherungsgesellschaften – Luxemburger Unternehmen“

Der letzte Tag eines jeden Monats sollte der Stichtag für die Erstellung der monatlichen Berichte nach Wertpapieren (TPTIBS, TPTOBS, TPTASS, TPTTBS) sein.

Was ist der Schwellenwert für die BCL-Berichterstattung?

Das BCL sieht einen Schwellenwert für die Befreiung auf der Grundlage der Gesamtbilanz vor. Derzeit liegtder Schwellenwert bei 500 Millionen Euro oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung .

Welche Finanzunternehmen sind meldepflichtig?

Ein meldepflichtiges Finanzunternehmen ist jedes Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand mindestens einen der unten aufgeführten Faktorenenthält :

  • Die Investition in eine beliebige Gesellschaft für jede Art von Anlage.
  • Der Erwerb von Wertpapieren, Aktien und anderen Kapitalbeteiligungen, Anleihen, Forderungen, Einlagenzertifikaten und anderen Schuldtiteln sowie generell aller Finanzinstrumente, die von einer öffentlichen oder privaten Einrichtungausgegeben werden ,durch Zeichnung, Kauf, Tausch oder auf andere Weise.
  • Direkt oder indirekt in den Erwerb und die Verwaltung eines Immobilienportfolios, von Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum zuinvestieren, unabhängig von ihrer Art und Herkunft.
  • Kreditaufnahme in jeder Form
  • Gelder an seine Aktionäre, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und/oder jede andere Einheitzu verleihen .

Welche Gelder sollten gemeldet werden?

  • Die Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA), die unter das Gesetz vom 17. Dezember 2010 fallen.
  • Die spezialisierten Investmentfonds (SIF), die unter das Gesetz vom 13. Februar 2007 fallen.
  • Die Investmentgesellschaften mit Kapitalrisiko (SICAR), die durch das Gesetz vom 15. Juni 2004 geregelt sind.
  • Die nicht regulierten luxemburgischen alternativen Investmentfonds, die von einem luxemburgischen oder ausländischen Verwalter alternativer Investmentfonds verwaltet werden, die Kriterien von Artikel 1(39) des Gesetzes vom 12. Juli 2013erfüllen und die nicht von der BCL-Meldung befreit sind.

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