Merkmale

Unsere XML-Berichterstattungslösung CBCR (Country By Country Reporting) nutzt benutzerfreundliche Excel-Vorlagen, die es Finanz- und Steuerfachleuten leicht machen, relevante Daten direkt in vertraute Tabellenkalkulationen einzugeben. Unsere Vorlagen führen die Benutzer durch den Dateneingabeprozess, minimieren Fehler und rationalisieren die Berichterstattungsaufgaben. Wir erstellen Ihr Country By Country Reporting unter Verwendung vollständig automatisierter Prozesse und automatischer Validierungsprüfungen. Wir bleiben mit den neuesten Spezifikationen auf dem Laufenden und stellen sicher, dass unsere Software alle Änderungen und Aktualisierungen widerspiegelt. Auf diese Weise entsprechen Ihre Berichte stets den aktuellen regulatorischen Standards. Optional können wir auch die Einreichung bei der luxemburgischen Behörde (ACD) übernehmen.

  1. SKALIERBARKEIT UND FLEXIBILITÄT

    Passen Sie Ihre CBCR XML-Berichte an die spezifischen Anforderungen und Präferenzen Ihres Unternehmens an. Unsere Lösung ermöglicht eine umfassende Anpassung innerhalb der Excel-Vorlagen, so dass Sie Strukturen anpassen, zusätzliche Informationen hinzufügen und Daten entsprechend Ihren Anforderungen formatieren können.

  2. GENAUIGKEIT

    Robuste Kontrollen zur Vermeidung von Fehlern oder Auslassungen.

  3. ZEITGERECHTHEIT

    Unsere vollautomatische Lösung ermöglicht es Unternehmen, die vorgeschriebenen Berichtsfristen einzuhalten.

  4. BENUTZERFREUNDLICH

    Die Lösung ist für die Benutzer leicht zu verstehen und zu benutzen, mit klaren Anweisungen und intuitiven Schnittstellen.

  5. UNTERSTÜTZUNG

    Von der Anpassung der Vorlagen bis hin zur Unterstützung bei der Fehlerbehebung – unser engagiertes Support-Team ist bei jedem Schritt für Sie da. Profitieren Sie von der persönlichen Beratung und dem Fachwissen, das Ihnen hilft, die luxemburgischen CBCR-Berichtsanforderungen zu erfüllen.

Was ist CbCR-Berichterstattung?

CBCR, oder Country-by-Country Reporting, ist eine Anforderung im Rahmen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Initiative. Das Ziel von CBCR ist es, die Transparenz der Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen (MNU) zu erhöhen. Im Rahmen von CBCR müssen qualifizierte MNU detaillierte Informationen über ihre globale Einkommensverteilung, die gezahlten Steuern und andere Schlüsselindikatoren auf Länderbasis zur Verfügung stellen. Diese Informationen sollen den Steuerbehörden helfen zu beurteilen, ob die Gewinne eines Unternehmens mit der wirtschaftlichen Aktivität und der Wertschöpfung in jedem Land, in dem sie tätig sind, übereinstimmen. CBCR ist ein Instrument, um zu verhindern, dass multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern, und um sicherzustellen, dass sie in den Ländern, in denen sie tätig sind, ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Es hilft den Steuerbehörden bei der Identifizierung und Bekämpfung potenzieller Steuervermeidungsstrategien und fördert eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen weltweit. Die spezifischen Berichtsanforderungen können je nach Land variieren, aber im Allgemeinen beinhaltet CBCR eine Aufschlüsselung der finanziellen und operativen Daten für jedes Land, in dem ein multinationales Unternehmen tätig ist. Diese Informationen helfen den Steuerbehörden bei der Bewertung von Verrechnungspreisrisiken, wirtschaftlicher Substanz und anderen Faktoren, die die Gewinnverteilung innerhalb eines multinationalen Konzerns beeinflussen.

Was sollte gemeldet werden?

  1. Umsätze und Gewinne:
    • Die Gesamteinnahmen, die das multinationale Unternehmen in jedem Land erzielt.
    • Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern.
  2. Gezahlte und abgegrenzte Einkommenssteuer:
    • Gesamte gezahlte Einkommenssteuer auf Cash-Basis.
    • Summe der aufgelaufenen Ertragsteuern, die Rückstellungen für zukünftige Steuerverbindlichkeiten enthalten können.
  3. Ausgewiesenes Kapital:
    • Der Betrag des ausgewiesenen Kapitals in jeder Gerichtsbarkeit.
  4. Akkumulierte Gewinne:
    • Der Nettobetrag der einbehaltenen Gewinne in jeder Gerichtsbarkeit.
  5. Anzahl der Mitarbeiter:
    • Die Gesamtzahl der Mitarbeiter auf der Basis von Vollzeitäquivalenten in jeder Gerichtsbarkeit.
  6. Materielle Vermögenswerte:
    • Der Wert der Sachanlagen außer Bargeld oder Bargeldäquivalenten in jeder Gerichtsbarkeit.
  7. Art der Geschäftsaktivitäten:
    • Eine kurze Beschreibung der wichtigsten Geschäftstätigkeiten, die in jeder Gerichtsbarkeit ausgeübt werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die spezifischen Anforderungen für CBCR je nach Land variieren können, da jedes Land seine eigenen Vorschriften und Richtlinien haben kann. Die OECD hat eine Mustervorlage für CBCR entwickelt, und viele Länder haben auf der Grundlage der OECD-Empfehlungen ähnliche Berichtsstandards eingeführt. Die multinationalen Unternehmen müssen die Meldepflichten jedes Landes, in dem sie tätig sind, erfüllen, um Transparenz und die Einhaltung internationaler Steuerstandards zu gewährleisten.

Gilt das Country-by-Country Reporting (CbCR) für die Verwaltungsgesellschaft eines Investmentfonds oder für den Investmentfonds selbst?

Die Verpflichtung zur Einreichung von CbCR könnte sich entweder auf die Verwaltungsgesellschaften oder die Investmentfonds oder auf beide beziehen. Ob eine Berichtspflicht besteht, hängt davon ab, welche Unternehmen verpflichtet sind, ihre Abschlüsse nach US-GAAP zu konsolidieren (oder dazu verpflichtet wären, wenn das Unternehmen börsennotiert wäre) und Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe (MNE) sind. Ein multinationaler Konzern kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Verwaltungsgesellschaften nach US-GAAP verpflichtet sind, die Investmentfonds zu konsolidieren (vorausgesetzt, der multinationale Konzern erreicht die Umsatzschwelle von 850 Millionen USD). MNE-Gruppen können auch vorliegen, wenn die Verwaltungsgesellschaften von den Investmentfonds getrennte Abschlüsse erstellen. In diesem letzteren Fall können mehrere multinationale Konzerne existieren, und es müssen möglicherweise mehrere CbC-Berichte eingereicht werden (wenn jeder multinationale Konzern die Umsatzschwelle von 850 Millionen USD erreicht und keiner davon im CbC-Bericht eines anderen multinationalen Konzerns enthalten ist).

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