Für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) ist es von entscheidender Bedeutung, die Einhaltung der Meldepflichten nach AIFMD Annex IV sicherzustellen.
Unsere Lösung für die Berichterstattung nach Anhang IV der AIFMD bietet eine robuste, sichere und vollständig automatisierte Plattform, die entwickelt wurde, um die strengen regulatorischen Standards der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der lokalen Behörden zu erfüllen.
Unsere Plattform automatisiert den gesamten Annex IV-Meldeprozess, von der Datenerfassung und -validierung bis hin zur Einreichung, und stellt so die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicher.
Mit mehr als 2000 Meldungen pro Jahr und mehr als 800 Prüfungen gewährleisten wir hochwertiges Know-how und die Korrektheit unserer Meldungen.
Unsere AIFMD-Meldeplattform erstellt Berichte unter Verwendung vollständig automatischer Prozesse und automatischer Validierungsprüfungen (lokale Behörde & ESMA). Wir bleiben mit den neuesten Spezifikationen auf dem Laufenden und stellen sicher, dass unsere Software alle Änderungen und Aktualisierungen widerspiegelt. Unsere Berichte entsprechen immer den aktuellen regulatorischen Standards.
Optional können wir auch als technischer Absender fungieren und die Einreichung bei den Behörden übernehmen. (kostenlose Einreichung über die CSSF S3 für Luxemburg)
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SKALIERBARE LÖSUNGEN
Ganz gleich, ob Sie einen einzelnen Fonds oder ein breit gefächertes Portfolio verwalten, unsere 2 skalierbaren Lösungen passen sich an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Wachsen Sie mit der Gewissheit, dass unsere robuste Infrastruktur Ihre sich entwickelnden Berichtsanforderungen erfüllen kann.
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MASSGESCHNEIDERTE BERICHTSVORLAGEN
Verabschieden Sie sich von der manuellen Datenerfassung und Formatierung. Unsere maßgeschneiderten Berichtsvorlagen passen sich nahtlos an die Anforderungen an und sorgen für Genauigkeit und Effizienz in Ihren Berichterstattungsprozessen.
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AUTOMATISIERTE DATENINTEGRATION
Rationalisieren Sie die Datenerfassung aus verschiedenen Quellen mühelos. Unsere automatisierte aifmd annex iv Berichtssoftware lässt sich in Ihre bestehenden Systeme integrieren und konsolidiert Daten schnell und sicher für umfassende Berichte.
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GENAUIGKEIT
Es gibt mehr als 800 robuste Kontrollen, um Fehler oder Auslassungen zu verhindern.
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FLEXIBILITÄT
Unsere AIFMD-Lösung kann die Meldeformate mehrerer Rechtsordnungen verarbeiten. (AFM, AMF, BaFIN, BCIE, CONSOB, CSSF, FCA, FSMA, MFSA, …)
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TRANSPARENZ
Jeder Bericht wird im XML-Format und seinem Äquivalent im Excel-Format erstellt.
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ABLAGE
Optional können wir die sichere Einreichung bei den Behörden und der Feedback-Gemeinschaft übernehmen.
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TIMELINESS
Unsere vollautomatische Lösung ermöglicht es AIFMs, die vorgeschriebenen Meldefristen einzuhalten.
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BENUTZERFREUNDLICH
Die Lösung ist für die Benutzer leicht zu verstehen und zu benutzen, mit klaren Anweisungen und intuitiven Schnittstellen. Von Excel bis Annex iv XML.
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UNTERSTÜTZUNG
Kostenloser, angemessener geschäftlicher/technischer Support und Helpdesk.
Warum sollten Sie uns wählen?
Wir sind stolz darauf, dass 0 Kunden unsere AIFMD-Meldeplattform verlassen haben, was unser Engagement für die Bereitstellung außergewöhnlicher Support- und Compliance-Lösungen widerspiegelt. Wir betreuen Kunden jeder Größe, von 1 AIF bis zu mehr als 100, wenn es um das AIFMD Annex IV Reporting geht.
- Erfahrung: Dank unserer langjährigen Branchenerfahrung kennen wir die Feinheiten des AIFMD Annex IV-Reportings und bieten Ihnen Einblicke und Lösungen, die auf Ihre spezifischen Herausforderungen zugeschnitten sind.
- Verlässlichkeit: Vertrauen ist der Eckpfeiler unserer Dienstleistungen. Verlassen Sie sich darauf, dass wir genaue, zeitnahe und konforme Berichtslösungen liefern.
- Innovation: Mit unseren innovativen Technologien und agilen Methoden sind Sie der Zeit immer einen Schritt voraus. Wir entwickeln unsere Lösungen ständig weiter, um neue gesetzliche Anforderungen zu antizipieren und zu erfüllen, damit Ihre Compliance nahtlos weiterläuft.
Fangen Sie noch heute an
Lassen Sie nicht zu, dass die Komplexität der Berichterstattung Ihre betriebliche Effizienz behindert. Arbeiten Sie mit uns zusammen, um Ihre Berichtsprozesse zu straffen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und für Ruhe zu sorgen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und den ersten Schritt in Richtung mühelose Compliance zu machen.
AIFMD-Vorlagen
Was ist die Berichterstattung nach Anhang IV der AIFMD?
Der AIFMD-Anhang IV-Bericht ist eine Berichtspflicht für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD).
AIFMs müssen den zuständigen Behörden bestimmte Informationen jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich melden, je nach Hebelwirkung, verwaltetem Vermögen (AuM), gehaltenen Vermögenswerten und ob der AIFM registriert oder zugelassen ist.
Die AIFMD-Berichte enthalten detaillierte Informationen über den AIFM und die von ihm verwalteten alternativen Investmentfonds (AIFs). Dazu gehören Informationen über die Geschäfte des AIFM und Details über die AIFs, wie ihre Anlagestrategien, Portfoliobestände, Stresstests und Hebeleffekte.
Der Bericht soll den Aufsichtsbehörden einen umfassenden Überblick über den AIFM und die von ihm verwalteten AIFs geben, um sicherzustellen, dass er transparent und verantwortungsvoll arbeitet.
Er ist ein wichtiges Instrument für die Aufsichtsbehörden, um die Aktivitäten der AIFM zu überwachen und sicherzustellen, dass sie die einschlägigen Vorschriften einhalten.
Was sind die Berichtszeiträume für die AIFMD-Anhang-IV-Meldungen?
Die Häufigkeit der Berichterstattung nach Anhang IV ist jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem verwalteten Vermögen (AuM), der Höhe der Hebelfinanzierung, der Art der Vermögenswerte und dem Registrierungs- oder Zulassungsstatus des AIFM. Die erste Einreichungsfrist ist auf 30 Tage nach Abschluss des ersten Berichtszeitraums nach der Zulassung des AIFM festgelegt. Dachfonds wird jedoch eine zusätzliche Frist von 15 Tagen eingeräumt, um die Frist einzuhalten.
- Jährliche Berichterstattung: 30 oder 45 Tage nach dem 31. Dezember.
- Halbjährliche Berichterstattung: 30 oder 45 Tage nach dem 30. Juni und dem 31. Dezember.
- Vierteljährliche Berichterstattung: 30 oder 45 Tage nach dem Ende der Monate März, Juni, September und Dezember.
Klicken Sie auf das Bild unten, um Ihre Meldefrequenz zu bestimmen:
Welche Datenfelder und Informationen müssen im Anhang IV der AIFMD gemeldet werden?
- AIF-Informationen:
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- Einzelheiten zu jedem verwalteten AIF, einschließlich Name, Art, verwaltetes Vermögen (AUM) und Sitz.
- Informationen über die Anlagestrategie und die Ziele des AIF.
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- Informationen für Anleger:
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- Informationen über die Anleger des AIF, einschließlich ihrer Einstufung (z.B. professionelle Anleger oder Kleinanleger) und der Anzahl der Anleger in jeder Kategorie.
- Informationen über die größten Anleger des AIF.
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- Informationen zum Vermögen:
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- Informationen über die Vermögenswerte des AIF, einschließlich der Anlageklassen, in die er investiert, und deren geografische Verteilung.
- Informationen über den Einsatz von Leverage innerhalb des AIF.
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- Informationen zum Portfolio:
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- Einzelheiten zum Portfolio des AIF, einschließlich Finanzinstrumente und Derivatepositionen.
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- Risiko-Metriken:
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- Risikorelevante Daten, einschließlich Value-at-Risk (VaR), Stresstestergebnisse und Konzentrationsrisiko.
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- Liquiditätsinformationen:
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- Informationen über das Liquiditätsprofil des AIF, einschließlich der Liquidität seiner Vermögenswerte und der Rücknahmebedingungen für Anleger.
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- Informationen zur Gegenpartei:
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- Angaben zu den wichtigsten Gegenparteien, einschließlich Prime Brokern und Verwahrern.
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AIFMD 2
Vollständiger Text: https://www.consilium.europa.eu/media/67845/st14932-en23.pdf
Der Artikel 24 wird wie folgt geändert (gerastert =gestrichen, fett=neu):
Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden
1. Ein AIFM erstattet den zuständigen Behörden seines Herkunftsmitgliedstaates regelmäßig Bericht über die wichtigsten Märkte und Instrumente, auf denen er im Namen der von ihm verwalteten AIF handelt. Er macht Angaben zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen er handelt, zu den Märkten, an denen er Mitglied ist oder in denen er aktiv handelt, sowie zu den größten Engagements und den wichtigsten Konzentrationen jedes der von ihm verwalteten AIFs.
Er stellt für jeden von ihm verwalteten AIF Informationen über die Instrumente, mit denen er handelt, über die Märkte, an denen er Mitglied ist oder an denen er aktiv handelt, sowie über die Engagements und Vermögenswerte des AIF zur Verfügung . Diese Informationen umfassen die Kennungen, die erforderlich sind, um die übermittelten Daten über Vermögenswerte, AIFs und AIFMs mit anderen aufsichtlichen oder öffentlich zugänglichen Datenquellen zu verknüpfen.
- Die Hinzufügung von Identifikatoren (wahrscheinlich wie Legal Entity Identifiers – LEIs oder andere spezifische Codes) ermöglicht eine bessere Integration von AIF-Daten mit anderen aufsichtlichen oder öffentlichen Datenquellen. Dies ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, verschiedene Datensätze miteinander zu verbinden, um einen detaillierteren und nachvollziehbaren Überblick über die Positionen und Risikopositionen des AIF zu erhalten.
- AIFMs müssen detaillierte Daten für jeden AIF melden und nicht nur aggregierte Daten.
2. Ein AIFM muss den zuständigen Behörden seines Herkunftsmitgliedstaates für jeden von ihm verwalteten EU-AIF und für jeden von ihm in der Union vertriebenen AIF Folgendes übermitteln:
(a) den prozentualen Anteil der Vermögenswerte des AIF, die aufgrund ihres illiquiden Charakters besonderen Regelungen unterworfen sind;
(b) alle neuen Regelungen für die Verwaltung der Liquidität des AIF;
(c) das aktuelle Risikoprofil des AIF und die Risikomanagement-Systeme, die der AIFM einsetzt, um unter anderem das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Gegenparteirisiko und andere Risiken einschließlich des operationellen Risikos zu verwalten;
(d) Informationen über die wichtigsten Kategorien von Vermögenswerten, in die der AIF investiert hat, und Informationen über die Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements wie folgt
- Informationen über die Beauftragten, unter Angabe des Namens und des Wohnsitzes der Beauftragten, ob sie in enger Beziehung zum AIFM stehen, ob es sich um zugelassene oder beaufsichtigte Unternehmen für die Zwecke der Vermögensverwaltung handelt und gegebenenfalls ihre Aufsichtsbehörde, einschließlich der Kennungen der Beauftragten, die erforderlich sind, um die bereitgestellten Informationen mit anderen aufsichtlichen oder öffentlich zugänglichen Datenquellen zu verbinden;
- die Anzahl der Vollzeitäquivalente, die der AIFM für die täglichen Aufgaben des Portfolio- oder Risikomanagements innerhalb des AIFM einsetzt; 2a) eine Liste und Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement und der Portfolioverwaltung, die delegiert werden;
- wenn die Portfolioverwaltungsfunktion übertragen wird, den Betrag und den Prozentsatz der Vermögenswerte des AIF, die Gegenstand von Übertragungsvereinbarungen bezüglich der Portfolioverwaltungsfunktion sind;
- die Anzahl der Vollzeitäquivalente, die der AIFM für die Überwachung der Übertragungsvereinbarungen einsetzt;
- die Anzahl und die Daten der regelmäßigen Due-Diligence-Prüfungen, die der AIFM zur Überwachung der übertragenen Tätigkeit durchführt, eine Liste der festgestellten Probleme und gegebenenfalls die Maßnahmen, die zur Behebung dieser Probleme ergriffen wurden, sowie das Datum, bis zu dem diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen
- falls Vereinbarungen zur Unterbeauftragung bestehen, die in den Punkten (1), (2a) und (3) geforderten Informationen in Bezug auf die Unterbeauftragten und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Portfolio- und Risikomanagementfunktionen, die unterbeauftragt werden;
- Beginn und Ablauf der Delegations- und Unterdelegationsvereinbarungen;
(e) die Ergebnisse der Stresstests gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2.
(f) die Liste der Mitgliedstaaten, in denen die Anteile des AIF tatsächlich vom AIFM oder von einer Vertriebsstelle, die im Auftrag des AIFM handelt, vertrieben werden;
- Informationen über Beauftragte: Dies gewährleistet eine größere Transparenz hinsichtlich der Unternehmen, die kritische Funktionen für den AIF ausführen, und erleichtert die aufsichtsrechtliche Überwachung der übertragenen Funktionen.
- Daten zu den Humanressourcen (HR): AIFMs müssen ihre interne Ressourcenzuweisung verfolgen und melden, um einen Einblick zu erhalten, ob der AIFM für seine Aufsichtsfunktion angemessen ausgestattet ist.
- Due Diligence-Prüfungen: AIFMs müssen ihre Überwachungsprozesse gründlicher dokumentieren, einschließlich der Aufzeichnung von Due-Diligence-Prüfungen und Folgemaßnahmen.
- Mitgliedstaaten, in denen die Anteile tatsächlich vertrieben werden
FCA AIFMD-Berichterstattung
Im Vereinigten Königreich ansässige Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) und alternative Investmentfonds (AIFs) waren nur verpflichtet, der Financial Conduct Authority (FCA) Berichte nach Anhang IV der AIFMD vorzulegen. Nach dem Ende des Übergangszeitraums müssen britische AIFs mit Anlegern aus EU-Ländern gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) nun jedoch Berichte an jedes Land übermitteln. Stellen Sie mit unserer AIFMD-Compliance-Software sicher, dass Sie die Meldepflichten gemäß AIFMD und FCA Annex IV vollständig erfüllen.
AIFMD Anhang IV – Nützliche Links
- ESMA AIFMD Anhang IV Leitlinien
- ESMA FAQ
- AIFMD Anhang IV IT-technische Leitlinien (rev. 6)
- ESMA-Leitlinien zu Artikel 25 (Risiko/Hebelwirkung)
- ESMA Abschlussbericht zu den Leitlinien zu Artikel 25
- ESMA-Stellungnahme zu Risikometriken
- Leitlinien zu Liquiditätsstresstests bei UCITS und AIFs pro Rechtsordnung
- CSSF AIFM-Berichterstattung – Technische Leitlinie
- CSSF-Rundschreiben 14/581
- CSSF-Rundschreiben 23/844
- CSSF AIFMD-Webseite
- CSSF AIFMD FAQ
- CSSF AIFMD Anhang IV Liste der Identifikatoren